NIS2-Richtlinie: Bedeutung und Umsetzung

Ab Oktober 2024 treten mit der NIS2-Richtlinie neue Sicherheitsanforderungen für Unternehmen in Kraft. Als teccle group unterstützen wir Euch mit ganzheitlichen Sicherheitsmaßnahmen bei der effektiven Umsetzung.

NIS2-Richtlinie Bedeutung und Umsetzung

Was ist NIS und NIS2?

Die NIS-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung, die darauf abzielt, die Netzwerk- und Informationssicherheit in der gesamten Europäischen Union zu stärken. Im Vergleich zur vorherigen NIS Directive erweitert NIS2 den Kreis der betroffenen Unternehmen, ihre Pflichten und die behördliche Überwachung erheblich. Die neuen Anforderungen des deutschen NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umfassen im Regierungsentwurf (Stand Juli 2024) Sicherheitsmaßnahmen, die auch bisher nicht betroffene Unternehmen wie Lieferanten indirekt betreffen können. Schützt Euch rechtzeitig und fragt jetzt eine individuelle Beratung dazu an.

Was bedeutet NIS2?

NIS-Richtlinie steht für „Network and Information Security“-Richtlinie. Die NIS2 Richtlinie baut auf der ersten NIS-Richtlinie auf und erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und Einrichtungen.

Wann tritt NIS2 in Kraft?

Seit 2023 ist die NIS2-Richtlinie auf EU-Ebene gültig, muss aber bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen müssen sich daher auf die neuen Anforderungen vorbereiten und Maßnahmen einleiten, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.  

Vorteile von NIS2 für Unternehmen

Schutz vor Cyberangriffen

NIS2 fordert Unternehmen zu robusteren Maßnahmen zur Optimierung der IT-Security auf. So könnt Ihr Euch als Unternehmen effektiver gegen Cyberbedrohungen absichern und Schadensfälle erheblich minimieren.

Höhere Sicherheitsstandards

Indem Ihr als Unternehmen die NIS2-Vorgaben erfüllt, steigert Ihr das Vertrauen der Kunden und Partner. Zugleich sichert Ihr Euch mit höheren Sicherheitsstandards einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen.

Was ist zu tun: Anforderungen der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie stellt IT-Security-Verantwortliche sowie die Geschäftsleitung vor neue Herausforderungen, die über den bisherigen IT-Betrieb hinausgehen. Oftmals behindern veraltete oder unzureichende Security-Lösungen, begrenzte Budgets, fehlendes Fachwissen und Fachkräftemangel die Umsetzung von NIS2-Maßnahmen. Die Expertinnen und Experten der teccle group stehen Euch daher ganzheitlich bei allen Anforderungen zur Seite. Sprecht uns gerne dazu an.

Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen

(Art. 1 § 32 im NIS2UmsuCG-Entwurf)

Gemäß der EU NIS2-Richtlinie sind Organisationen verpflichtet, bedeutende Sicherheitsvorfälle den nationalen Behörden und gegebenenfalls den Nutzern ihrer Dienste zu melden. Die Richtlinie legt fest, dass solche Vorfälle innerhalb bestimmter Fristen an die Behörden gemeldet werden müssen. 

  • Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme erfolgt eine Frühwarnung, um zu prüfen, ob ein Verdacht auf eine rechtswidrige oder böswillige Handlung besteht und ob diese möglicherweise grenzüberschreitend ist.
  • Innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme wird ein detaillierter Bericht erstellt, der eine erste Bewertung des Sicherheitsvorfalls sowie Angaben zum Schweregrad, den Auswirkungen und möglichen Kompromittierungsindikatoren enthält.
  • Ein Fortschritts- oder Abschlussbericht wird einen Monat nach der Meldung erstellt und beinhaltet eine umfassende Beschreibung der Bedrohung, deren Ursachen, die ergriffenen Maßnahmen zur Abhilfe sowie eventuelle grenzüberschreitende Auswirkungen.

Wir bieten Euch dazu unsere intelligente ISMS SaaS Lösungen, den NormTracker, Microsoft Purview und entsprechende Dokumentenvorlagen. Hier könnt Ihr die Lösungen anfragen.

Risikomanagement für Cybersicherheit

(Art. 1 § 30 im NIS2UmsuCG-Entwurf)

Gemäß NIS2 sind bestimmte Cybersecurity-Maßnahmen erforderlich, um die Sicherheit Eurer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten.

Dazu zählen:

  • Policies: Konzepte für Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme.
  • Incident Management: Erkennung, Analyse, Reaktion auf Vorfälle.
  • Business Continuity: Planung des Backup-Management, Wiederherstellung und Krisenmanagement.
  • Supply Chain: Sicherheit in der Lieferkette.
  • Einkauf: Sicherheit bei Kauf, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen.
  • Effektivität: Überprüfung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen.
  • Awareness Schulung: Schulungen in Cyberhygiene und Cyber Security.
  • Kryptografie: Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung.
  • Personal, Zugriffe, Assets: Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Asset Management.
  • Authentifizierung: Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierliche Authentifizierung.
  • Kommunikation: Sichere Kommunikationsmittel, auch im Notfall.

Wir unterstützen Euch bei der Umsetzung mit einer ISMS-Beratung und sämtlichen Sicherheitslösungen, wie z.B. dem NormTracker als ISMS SaaS Lösung und dem maßgeschneiderten Cyber Security Training von SECUTAIN, einem Schulungskonzept für Informationssicherheit.

Um Eure gesamte Organisation auf den neuesten technischen Stand zu bringen setzen wir zudem Disaster Recovery Szenario Tests, SOC, VAS Scanning, Penetrationstests, den Policy Management Service M365 und Ready To Go Rollout Pakete
ein. Kontaktiert uns dazu gerne.

Registrierung

(Art. 1 § 33-34 im NIS2UmsuCG-Entwurf)

Solltet Ihr unter die Betroffenen von NIS2 fallen, ist es erforderlich, dass Ihr Euch bei der nationalen Behörde registriert.

Es werden dazu folgende Informationen benötigt:

  • Name der Einrichtung, inklusive der Rechtsform und gegebenenfalls der Handelsregisternummer
  • Anschrift und aktuelle Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adresse
  • Öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern
  • Relevanter Sektor oder Branche, wie in Anlage 1 oder 2 im NIS2UmsuCG-Entwurf genannt
  • Liste der EU-Mitgliedstaaten, in denen die Einrichtung Dienste der ebenfalls in Anlage 1 oder 2 genannten Art erbringt
  • Zuständige Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für die relevanten Tätigkeiten, die zur Registrierung führen
  • Weitere Informationen, je nach Art der Einrichtung

Ihr benötigt Unterstützung bei der ganzheitlichen Umsetzung von NIS2? Die Expertinnen und Experten der teccle group stehen Euch gerne zur Seite. Hier könnt Ihr ein kostenfreies Erstgespräch anfragen.

Verantwortung der Geschäftsführung

(Art. 1 § 38 im NIS2UmsuCG-Entwurf)

Die Geschäftsführung:

  • ist dazu verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu überwachen.
  • haftet für Verstöße nach den entsprechenden Regeln des jeweiligen Gesellschaftsrechts.
  • ist dazu verpflichtet an Schulungen teilnehmen.

Ihr seid unsicher, wie Ihr bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie vorgehen sollt? Die Expertinnen und Experten für Informationssicherheit in der teccle group unterstützen Euch von Beginn an beim gesamten Prozess. Sprecht uns gerne dazu an.

Euer Weg zur nachhaltigen Cyber-Resilienz

NIS2 und andere Zertifizierungsanforderungen bieten Chancen für Weiterentwicklung und Wachstum. Unser dreistufiges Modell implementiert eine erprobte Cyber-Resilienz-Strategie. Mit Managed Services und Beratung unterstützen wir Euch professionell und budgetschonend.

Fundament für Eure Cyber-Resilienz legen

Ein stabiles Fundament sorgt für Klarheit im Projekt und maximale Budgetsicherheit. Der Start auf die NIS2-Reise besteht aus drei Schritten:

  1. Workshop „Ready for NIS2“
    In einem Teams-Meeting mit NIS2-Spezialisten und einem juristischen Fachberater werden Anwendungsbereiche der Richtlinie geklärt und der Fragenkatalog besprochen. Das Ergebnis: Eine erste Einschätzung zur Betroffenheit und Handlungsempfehlungen.
  2. NIS2 Ready-Audit / All-In-Paket
    Das Audit (> 8,5 Personentage) umfasst eine GAP-Analyse, Workshops und eine Tiefenprüfung der Prozesse. Der resultierende Bericht zeigt Handlungsfelder auf und schätzt den Beratungsbedarf. Die Ergebnisse sind in das ISMS-Tool importierbar.
  3. ISMS/Normtracker-Einführung
    Für Unternehmen ohne leistungsfähiges ISMS oder zum Vergleich der bestehenden Lösung. Die Einführung basiert auf den Audit-Erkenntnissen, nutzt das ISO27001-Framework und ergänzt den Baustein „Business Continuity“.

NIS2-Strategie in die Praxis umsetzen

Basierend auf den Audit-Erkenntnissen starten wir die technische Analyse und Implementierung. Wir setzen alle ISMS-Aspekte um und fokussieren uns auf die Sensibilisierung Eurer Mitarbeiter für Cybersicherheit.

  1. Technische Analyse und Implementierung
    Wir nutzen die Audit-Ergebnisse, um maßgeschneiderte technische Lösungen zu implementieren. Dies umfasst die Optimierung von Sicherheitssystemen, Netzwerkinfrastrukturen und Datenschutzmaßnahmen.
  2. ISMS-Fortführung
    Alle Aspekte des Informationssicherheits-Managementsystems werden weiterentwickelt und in Eure Unternehmensprozesse integriert. Wir stellen sicher, dass Eure Sicherheitsmaßnahmen den NIS2-Anforderungen entsprechen.
  3. Mitarbeiter-Awareness
    Als Highlight bieten wir ein umfassendes Cyber Security Training für Eure Mitarbeiter. Mit SECUTAIN, unserem spezialisierten Awareness-Paket, schulen wir Eure Anwender in allen relevanten Bereichen der Informationssicherheit.

Nachhaltige NIS2-Umsetzung und Betriebsunterstützung

In dieser Phase entlasten wir Eure IT-Ressourcen und begleiten Euch bei der anstehenden NIS2-Zertifizierung. Wir bieten skalierbare Services und passgenaue Dienstleistungen für optimale Betriebsunterstützung.

  1. Skalierbare Managed Services
    Wir entlasten Eure IT-Abteilung durch maßgeschneiderte Managed Services. Unser Team übernimmt das kontinuierliche Monitoring, die Wartung und das Management Eurer Sicherheitssysteme.
  2. Passgenaue Dienstleistungen
    Basierend auf Euren Anforderungen entwickeln wir individuelle Dienstleistungen. Ob Incident Response, Sicherheitsaudits oder Schulungen – wir passen unsere Services flexibel an Eure Bedürfnisse an.
  3. Begleitung zur NIS2-Zertifizierung
    Wir führen Euch erfolgreich durch den NIS2-Zertifizierungsprozess. Wir unterstützen bei der Vorbereitung aller Dokumente, der Durchführung interner Audits und der Optimierung Eurer Prozesse.

Smarte IT-Lösungen zur Umsetzung von NIS2

Gemeinsam identifizieren wir Schwachstellen und Lücken in der Planung der Umsetzung von NIS2, um Euer Unternehmen vor drohenden Sanktionen zu schützen. Nach einem anfänglichen Audit besprechen wir gemeinsam die nächsten nötigen Schritte. Mit konkreten Handlungsempfehlungen einer ISMS-Beratung und bewährten Lösungen wie z.B. dem NormTracker, einem Cyber Security Training, Policy Management Service M365 und einer Vielzahl von Ready To Go Rollout Pakete u.v.m. stärken wir Eure Informationssicherheit nachhaltig. Hier könnt Ihr ganz einfach ein erstes kostenfreies Erstgespräch dazu vereinbaren.

NormTracker

Im Rahmen der NIS-2 Richtlinie müssen betroffene Unternehmen ein Managementsystem zur Informationssicherheit (ISMS) nach einem anerkannten Standard betreiben. Der NormTracker ist die passende intelligente Lösung für eine schnelle, unkomplizierte und sichere Einführung eines ISMS.

  • Automatisierte Überwachung von Compliance-Anforderungen
  • Einfache Verwaltung von Sicherheitsrichtlinien
  • Schnelle Identifizierung von Sicherheitslücken
NormTracker
ISMS-Beratung

ISMS-Beratung

Mit unserer individuellen ISMS-Beratung unterstützen wir Euch umfassend bei der Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems. Dabei bieten wir Euch unter anderem folgende Leistungen:

  • Analyse und Bewertung Eurer aktuellen Sicherheitslage
  • Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitsstrategien
  • Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementssystems (ISMS)

Cyber Security Training

Mit dem maßgeschneiderten Cyber Security Training von SECUTAIN schulen wir Eure Mitarbeitenden für alles rund um Informationssicherheit. So schützen wir Euer Unternehmen optimal vor Cyberangriffen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Schulungen zu aktuellen Bedrohungen und Präventionsmaßnahmen
  • Simulierte Phishing-Angriffe zur Sensibilisierung
  • Regelmäßige Updates zu neuen Sicherheitsrisiken
Individuelles Cyber Security Training

teccle group sorgt für Eure Cybersicherheit

Umsetzung aller Maßnahmen

Bei der Zusammenarbeit mit der teccle group könnt Ihr Euch sicher sein, dass alle erforderlichen Cybersecurity-Maßnahmen gemäß der NIS-2 Richtlinie bis 2024 umgesetzt werden.

Langfristige Partnerschaft

Eine langfristige Partnerschaft mit der teccle group bedeutet, dass Ihr auch in der Zukunft auf uns als verlässlichen Partner zählen könnt. Wir stehen Euch stetig zur Seite.

Ganzheitliche Betreuung

Die ganzheitliche Betreuung durch unser erfahrenes Team garantiert eine umfassende Absicherung Eurer kritischen Infrastrukturen. Nehmt jetzt Kontakt zu uns auf.

Fragen und Antworten zu NIS2

Wenn gegen die NIS2 Richtlinie verstoßen wird, können ernste Konsequenzen drohen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sind Behörden befugt, Verstöße zu ahnden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die die NIS2 Richtlinie nicht einhalten, riskieren nicht nur finanzielle Strafen, sondern auch Reputationsschäden.

Ein mangelhaftes Risikomanagement und unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen können zu schwerwiegenden Cybersecurity-Vorfällen führen, die den Betrieb gefährden. Um solche Risiken zu minimieren, ist die Einhaltung der NIS2 Richtlinie unerlässlich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie andere relevante Behörden überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften. Euch wird empfohlen, die NIS2 Richtlinie ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit zu ergreifen.
 

Unternehmen und Organisationen, die von NIS2 betroffen sind, müssen sicherstellen, dass sie die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Meldung von schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden, die Umsetzung von angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagementsystems.

Darüber hinaus sollten sie regelmäßige Sicherheitsaudits durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Es ist auch wichtig, dass sie sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheit informieren und entsprechende Schulungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten, um die Sicherheit ihres Netzwerks und ihrer Daten zu gewährleisten.

Die Richtlinien von NIS2 sollen kritische Infrastrukturen besser schützen, indem strengere Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitsvorfällen, die Umsetzung von Risikomanagementprozessen und die Einrichtung von Notfallplänen.

Durch die Einführung von Mindestsicherheitsstandards und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten soll die Resilienz kritischer Infrastrukturen erhöht werden. Zudem sollen Betreiber von kritischen Infrastrukturen verpflichtet werden, regelmäßige Sicherheitsaudits durchzuführen. Durch diese Maßnahmen soll insgesamt besser gegen Cyberangriffe und andere Sicherheitsbedrohungen vorgegangen werden und die Auswirkungen von Angriffen auf kritische Infrastrukturen minimiert werden.
 

Der erste Schritt zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie.

Name
Nachricht
AnliegenAnliegen
NewsletterNewsletter
DSGVO-EinwilligungDSGVO